Brandneues

Brandneues aus der Praxis Dr. Müller

 

Coronavirus 

Corona ist noch nicht vorbei. Patienten über 60 Jahre und Patienten mit Krankheitsrisiken raten wir zu einer Impfung im Herbst. 

Schutzmaßnahmen – Händedesinfektion

Eine Händedesinfektion kann bei erhöhtem Infektionsrisiko durchaus sinnvoll sein. Auch wenn unterwegs kein fließendes Wasser zur Verfügung steht, ist die Händedesinfektion eine praktische Alternative.

Wenn sie eine Händedesinfektion als zusätzliche Maßnahme zur Vorbeugung durchführen möchten, können sie Händedesinfektionsmittel in kleinen Flaschen erwerben. Hierbei sollten sie allerdings auf ausreichende Wirksamkeit dieser Mittel achten (viruzid! Siehe weiter unten). Sinnvoll ist es, auf die Herstellerhinweise zu achten und sich ggf. fachlich beraten zu lassen, z. B. in einer Apotheke. Händedesinfektionsmittel, die vom Robert Koch-Institut (RKI) oder vom Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) gelistet sind und das Wirkungsspektrum begrenzt viruzid, begrenzt viruzid PLUS oder viruzid haben, sind sinnvoll:

      

  • Begrenzt viruzide Desinfektionsmittel inaktivieren neben Bakterien alle behüllten Viren. Behüllte Viren sind z.B. Corona- und Influenzaviren
  • Begrenzt viruzid PLUS Desinfektionsmittel inaktivieren neben Bakterien, behüllten Viren zusätzlich die unbehüllten Adeno-, Rota- und Noroviren (Magen-Darm-Erreger)
  • Viruzide Desinfektionsmittel inaktivieren neben Bakterien, behüllte Viren und auch alle unbehüllten Viren.
  • Viele Anwender haben bei der häufigen Verwendung von viruziden Händedesinfektionsmitteln eher Haut- und Atemwegsprobleme als bei der Anwendung von begrenzt viruziden und begrenzt viruzid PLUS-Händedesinfektionsmitteln.
  • Gegen Viren wirksame Desinfektionsmittel sind ausschließlich in Apotheken erhältlich (NICHT in Drogerien und Supermärkten)

Wie wird eine Händedesinfektion durchgeführt?

  1. Desinfektionsmittel in ausreichender Menge (mind. 3 ml je nach Handgröße) in die hohle trockene Hand geben.
  2. Desinfektionsmittel über sämtliche Bereiche der trockenen Hände einreiben
    1. Innen- und Außenflächen einschließlich der Handgelenke, Fingerzwischenräume, Fingerkuppen, Nägel, Nagelfalze und Daumen
    2. für die Dauer der Einwirkzeit feucht halten, ggf. Desinfektionsmittel nachnehmen
  3. Das Händedesinfektionsmittel bis zur vollständigen Abtrocknung in die Hände einmassieren. Dies dauert im Allgemeinen etwa 30 Sek.
    (Singen Sie zwei Mal Happy Birthday).

Sind Händedesinfektionsmittel hautschädigend?

Händedesinfektionsmittel bestehen überwiegend aus Alkohol. Dazu kommen rückfettende Sub-stanzen und ggf. Duftstoffe. Durch die Händedesinfektion erleidet die Haut nur einen geringen Fettverlust und keine pH-Wert-Veränderung. Der Säureschutzmantel bleibt intakt.

Hautschädigungen durch Händedesinfektionsmittel sind äußerst selten. Allergien gegen Alkohol sind bisher nicht bekannt. Unverträglichkeiten basieren meistens gegenüber Duftstoffen oder anderen Inhaltsstoffen oder durch eine falsche Anwendungstechnik.

Die mit Desinfektionsmittel benetzten Hände müssen so lange gerieben werden, bis das Desinfektionsmittel vollständig einmassiert wurde (Hände sind „trocken“). Nur dann können die rückfettenden Pflegesubstanzen optimal zur Wirkung kommen.

Zu häufiges Händewaschen hingegen kann eine Entfettung der Haut durch warmes Wasser und Seifen, eine Verschiebung des pH-Werts und damit einen Verlust des Säureschutzmantels nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall können sich dadurch Hauterkrankungen bilden.

Wann und wie oft sollte Händehygiene durchgeführt werden?

  • vor dem Essen
  • nach dem Toilettenbesuch
  • nach dem Niesen, Schnäuzen oder Husten
  • nach dem Kontakt mit Abfällen
  • jedes Mal beim Ankommen zuhause, im Büro, im Hotelzimmer o. ä.
  • nach Kontakt mit schmutzigen, kontaminierten Materialien (z. B. öffentliche Verkehrsmit-tel, Treppengeländer, Haltegriffe, Gartenarbeit)
  • nach dem Umgang mit Tieren
  • nach dem Besuch bei Kranken oder Kontakt mit Gegenständen von Kranken

Schutzmaßnahmen – Mund-Nasen-Schutz (MNS)
            und Partikelfiltrierende Halbmaske (FFP)

Das Tragen eines Mundschutzes kann die individuellen Schutzmaßnahmen (z.B. intensive Händehygiene, eigene Hände aus dem Gesicht halten)  ergänzen. Inzwischen haben sich MNS im Alltag bewährt Eine Infektion mit dem 2019-nCoV  kann nicht zu 100% verhindert werden. Der Sinn der Masken liegt in der Vermeidung  der Weitergabe der Viren bei Erkrankten auf Gesunde, weniger der Abschirmung nicht Erkrankter. Eine Gesundheitsgefahr geht von MNS nicht aus. Der Gasaustausch wird nicht behindert, eine geringe Erhöhung des Atemwiderstandes hat bei Asthmapatienten sogar einen Nutzen.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt beispielsweise das Tragen von MNS bei der medizinischen Erstversorgung von Coronavirus-Verdachtsfällen.

  • Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP) haben bei korrekter Anwendung eine noch höhere Schutzwirkung als der MNS. Sie schützen vor dem Einatmen von Aerosolen (kleinster Tröpfchen). Je nach Rückhaltevermögen des Partikelfilters wird nach den Geräteklassen FFP1, FFP2 und FFP3 unterschieden. FFP3-Masken haben die höchste Schutzwirkung. Ausreichend sind FFP2-Masken.

Die FFP-Masken sollten nach der europäischen Norm DIN EN 149 geprüft sein.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt beispielsweise das Tragen von FFP2-Masken bei der medizinischen Versorgung von wahrscheinlichen Coronavirus-Fällen bzw. bei bereits bestätigten Fällen einer Infektion. Das medizinische Personal hält sich dann allerdings auch in geschlossenen Räumen mit dementsprechend hoher Viruspartikelanzahl in Raumluft auf, sodass die höhere Schutzwirkung durch FFP2-Masken erforderlich ist.

Das Tragen einer FFP-Maske über längere Zeit ist körperlich anstrengend. Das Atmen ist auch für gesunde Menschen sehr beschwerlich. Wärme staut sich unter der Maske. Das Tragen von FFP2-Masken ist anstrengender als das Tragen von FFP1-Masken.

Anwendung von MNS und FFP-Maske

  • MNS und FFP-Masken trocken, vor Verschmutzung geschützt lagern
    und transportieren
  • MNS und FFP-Masken sind Einmalartikel. Nach der Benutzung entsorgen
  • Vor dem Anziehen Hände, wenn möglich, waschen oder desinfizieren
  • Innenseite von MNS und FFP-Masken nicht mit Händen berühren
  • Vor dem Anziehen von MNS und FFP-Maske den Nasenbügel vorsichtig vorknicken
  • MNS und FFP-Masken müssen eng am Gesicht anliegen. Nasenbügel vorsichtig anpassen. Sitz der Haltegummis oder Schlaufen anpassen.
  • Wenn MNS und FFP-Masen durchfeuchtet sind, müssen sie entsorgt werden.
  • Beim Abnehmen von MNS und FFP-Maske die äußere Oberfläche der Masken nicht mit Mund, Nase, Schleimhäuten oder ungeschützten Händen berühren.
  • Bei Umgang mit Erkrankten sind Schutzkittel und -brillen sinnvoll.

Quellen:

  • Robert Koch-Institut: Neuartiges Coronavirus (2019-nCoV), https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html (heruntergeladen am 27.01.2020)
  • Robert Koch-Institut: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2003
  • Auswärtige Amt, China: Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/chinasicherheit/200466#content_1 (heruntergeladen am 27.01.2020)
  • Auswärtiges Amt – Gesundheitsdienst: Neuartiges Coronavirus. Informationen für Beschäftigte und Reisende. Stand 27.01.2020 (heruntergeladen am 27.01.2020)
  • Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Partikelfiltrierender Atemschutz (FFP). Stand 05.01.2016 (heruntergeladen am 27.01.2020)
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Reisemedizin (Quelle CRM, Centrum für Reisemedizin)

Deutschland
Aktuell häufen sich Atemwegsinfektionen.

Eine Übersicht von Risikogebieten veröffentlicht fortlaufend das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite.


Reisen in der EU
Akuell gibt es keine Beschränkungen.


Reisen außerhalb der EU
Aktuell keine Beschränkungne

Allgemeiner Hinweis
Bereits in wenigen Wochen wird der Start der Influenza-Saison auf der Nordhalbkugel erwartet. Es wäre viel gewonnen, wenn zukünftig möglichst viele Menschen gegen Influenza geimpft wären, auch um Doppelinfektionen und unnötige COVID-19-Verdachtsfälle zu vermeiden. Durch das tragen von MSN wurden Tröpfcheninfektionen reduziert und dadurch auch das Ausbreiten der Virusgrippe. Das hatte zur Folge, dass auch die generelle Immunität in der Bevölkerung gegen Grippeviren sank. Wir rechnen daher im Frühjahr 2025 mit einer starken Grippewelle. Weiterhin sind gerade für Ältere und chronisch Kranke die Impfungen gegen Pneumokokken und Pertussis wichtig.
 

Ein Haus kann man nicht mit einem Ziegel bauen. Ähnlich verhält es sich mit der Grippeimpfung. Mit der Anzahl der durchgemachten Impfungen baut sich im Immunsystem im Laufe der Jahre ein Rundumschutz auf. Das Immunsystem erinnert sich auch noch nach Jahren. Die Viren ändern zwar ihre Kennung. Nach einiger Zeit wiederholt sich aber das Muster und die Impfung vor Jahren hilft dann noch. Impfstoff wird zur Zeit ausgeliefert.

Für Kinder bis zum 5. Lebensjahr wurde früher eine Impfung mittels Nasenspray angeraten. Diese Empfehlung wurde verlassen. Bei Angst vor der Impfung hilft ein Schmerzpflaster.

Auch außerhalb der Impfsaison wird die Grippeimpfung für Fern- besonders Flugreisen empfohlen.

Pneumokokken

Eine Pneumokokkenimpfung wird aktuell besonders chronisch Lungenkranken z.B.: COPD zusätzlich zur Grippe Impfung alle 5 Jahre angeraten. 

Zecken

Unverändert impfen wir ganzjährig gegen Zecken. Diese übertragen zwei Krankheiten, die Borreliose und eine Hirnhautentzündung (FSME). Die Borreliose kann, rechtzeitig erkannt, medikamentös behandelt werden. Gegen FSME gibt es nur die vorbeugende Impfung. Der Impfstoff ist sehr gut verträglich, auch für Kinder. Überprüfen sie Ihren Impfausweis. Nach drei durchgeführten Impfungen hält der Schutz bei unter 50 jährigen bis fünf, bei über 50 jährigen für drei Jahre.
Alle durch die „StIKo“ (Ständige Impf-Kommission) empfohlenen Impfleistungen sind von Zuzahlungen  befreit. Auch Reiseimpfungen werden von vielen Krankenkassen bezahlt. Fragen Sie Ihre Krankenkasse. Gerne erarbeiten wir einen Impfvorschlag für Sie, wenn Sie uns Ihren Impfausweis vorlegen.

Für Südschweden wird wegen gehäufter Erkrankungen die Zeckenimpfung angeraten. (Quelle CRM)

Masern

Durch ungeimpfte Personen ist zu eine gefährlichen Ausbreitung von Masern gekommen. Dieser Personenkreis riskiert nicht nur  die Gesundheit der eigenen Kinder, sondern profitiert ungeniert vom Impfschutz der Umgebung. Vom Gesundheitsministerium wird die Masernimpfung auch für Erwachsene angeraten. Es wird jedoch nicht gesagt, dass die Krankenkassen diese Impfung nicht in jedem Fall bezahlen. Nach dem neuen Gesundheitspräventionsgesetz können ungeimpfte Kinder vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen werden.

Seit Januar zahlen die gesetzlichen Krankenkassen auch Impfungen bei beruflich bedingten Auslandsaufenthalten, sowie bei beruflich veranlassten Impfungen, z.B. im Gesundheitswesen. Informieren Sie sich in unserer Praxis. Ungeimpfte dürfen soziale Gemeinschaften nicht mehr besuchen. Personen, die nach 1970 geboren wurden und eine oder keine Masernimpfung haben, können sich auf Kassenkosten impfen lassen

Mpox (Affenpocken)

Seit Oktober 2024 ist eine Impfung möglich

Reisemedizinische Informationsquellen:

www.auswaertiges-amt.de, www.rki.de, www.stiko.de, www.who.int

Information für Laien: www.fit-for-travel.de,  www.crm.de,  www.reisemed-experten.de, wwwimf-experten.de, wwwcsir.ch, wwwnc.cdc.gov/travel/

 

Rauchfrei

Einen neuen Kurs Rauchfrei nach Zertifikat IRT Bayern wird es auch wieder geben. Der Kurs ist gelistet bei der BZgA Bitte wenden Sie sich auch hier für nähere Informationen an die Praxis. Mittlerweile zahlen auch die RVO Kassen Kurse zur Raucherentwöhnung komplett bei Patienten mit COPD (Chronisch obstruktive Bronchitis), die in sogenannte DMP Qualitätsprogramme eingeschrieben sind.