Brandneues

Brandneues aus der Praxis Dr. Müller

 

Coronavirus (2019-nCoV)

Corona ist noch nicht vorbei. Patienten über 60 Jahre und Patienten mit Krankheitsrisiken raten wir zur vierten Impfung. Um die Erkrankungswelle zu verlangsamen, bitten wir, sie Folgendes zu beachten:

Bei akuten Atemwegserkrankungen, Kontakt mit Erkrankten an Covid 19, oder Rückreise aus Infektions-Ländern kommen sie bitte

nicht sofort in die Praxis, sondern rufen ihren Hausarzt oder auch bei betriebsärztlicher Versorgung uns zuvor an unter 09852 2818, oder kontaktieren sie die KV Hotline unter 116117.

Diese Rufnummer steht ihnen 24 Stunden offen. Dort werden sie fachlich beraten. Sie erfahren dort, wo sie einen Abstrich durchführen lassen können.

Folgendes Vorgehen hat sich bewährt, wenn sie einen Abstrich wünschen: Sie rufen  in jedem Fall zunächst an. Abstriche ohne Voranmeldung führen wir nicht durch. Wenn sich mehrere Patienten anmelden, werden sie einen Sammeltermin erhalten. Das Ergebnis erhalten sie in der Woche in der Regel nach 24 Stunden. Sie können dieses in der Praxis selbst abholen oder eine Person schriftlich beauftragen. Telefonische Abfragen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nich möglich. Bei positivem Ergebnis wird das Gesundheitsamt direkt infgormiert. Die Bezahlung der Schnelltest und PCR Abstriche ändert der Staat forlaufend. Kontaktieren Sie dazu die Homepage des Gesundheitsministeriums Bayern.

Wo kann ich mich zuverlässig über Reisebedingungen informieren?

ð  Robert Koch-Institut (RKI): Neuartiges Coronavirus (2019-nCoV), https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

ð  Auswärtiges Amt aktualisiert regemäßig Informationen für Reisende https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/chinasicherheit/200466

–Wie wird das Coronavirus übertragen?

Wie genau und vor allem wie schnell sich das Virus ausbreitet, ist noch nicht abschließend geklärt: Tier zu Mensch-Übertragungen sind bestätigt. Es sind wohl mehrere Infektionswege möglich:

  • Tröpfcheninfektion (z.B. feinste Husten-Tröpfchen)
  • Aerosole besonders in geschlossenen Räumen
  • Schmierinfektion (z.B. Viren gelangen über kontaminierte Händen auf die Schleimhäute von Augen, Nase und Mund)
  • Die aktuelle Version ist besonders leicht übertragbar

Wie lange dauert die Inkubationszeit?

Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 14 Tagen dauert (Information RKI, Stand 24.01.20). Infizierte Personen sind wahrscheinlich schon vor Ausbruch der Krankheit ansteckend (Auswärtiges Amt, Stand 27.01.2020).

Welche Symptome haben Erkrankte?

Manche Patienten haben nur leichte Erkältungssymptome , andere eine sehr schwere und zum Teil tödlich verlaufende Atemwegserkrankung. Die Symptome sind Husten, Atemprobleme, Fieber und Schüttelfrost, Geschmackstörungen. Als Komplikation kann eine Lungenentzündungen auftreten. Im Anschluss kann eine „long covid“ Erkrankung auftreten mit sehr unterschiedlichen Beschwerden. Bezeichnend für die Schwere von „long covid“ ist, dass diese Erkrankung bei Pflegepersonal als Berufserkrankung anerkannt wird.

Wer ist besonders gefährdet?

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass besonders ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem (z. B. nach Organtransplantation, Krebserkrankung) oder mit schwerwiegenden Grunderkrankungen (z.B. Diabetes, chronischen Lungen- oder Nierenerkrankungen) besonders gefährdet sind, schwere Verlaufsformen zu entwickeln. Wie bei einer Grippeerkrankung oder anderen Virusinfektionen könneninnere Organe und Nervenstrukturen befallen sein. Deshalb gilt sechs Monate Sportverbot nach überstandener Erkrankung. Es gibt unterschiedliche Impfungen. Wir impfen Biontech. Die zweite Dosis sollte nach sechs Wochen verabreicht werden, eine Boosterung bei über 70 jährigen ca. sechs Monate später, ebenso die vierte Impfung.

Was muss ich bei einer Erkrankung beachten?

  • Rufen sie die oben angegebenen Telefonnummern an, wenn sie nach einem Aufenthalt in Riskokogebieten an einem plötzlich auftretenden Infekt der Atemwege (inkl. Fieber) erkranken.
  • Wenn die Beschwerden innerhalb von zwei Wochen nach einer Reiserückkehr oder nach Kontakt zu Personen, die aus den Risikogebieten zurückgekehrt sind auftreten, informeren sie ihren Hausarzt (telefonisch vor Aufsuchen der Praxis).
  • Isolieren sie sich bis zum Erhalt des Testergebnisses.
  • Die staatlichen Vorgaben zu Isolationspflichten ändern sich in kürzesten Abständen. Zum aktuellen Stand informieren sie sich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

Wie kann ich mich schützen?

  • Vermeiden sie den Kontakt mit (kranken) Menschen
  • Meiden sie Märkte mit Tierprodukten
  • Achten sie auf regelmäßige Handhygiene (siehe unten)
  • Hände aus dem Gesicht halten
  • Eine Pflicht zum Tragen von Masken besteht zur zeit nicht. Als Risokopatient sollten sie jedoch schützen.
  • Niesen und husten Sie in Ihre Armbeuge
  • Sie sollten sich jetzt auch gegen Grippe impfen lassen und wenn sie über fünzfig Jahre alt sind auch gegen Pneumokokken.
  • Grippe-und Coronaimpfung können zusammen erfolgen
  • Berichtet wird, dass alkoholische oder iodhaltige Mundspülungen die Viruslast mindern.

1.         Schutzmaßnahmen – Händewaschen

Händewaschen senkt tatsächlich die Häufigkeit von Infektionskrankheiten. Um eine ausreichende Wirkung beim Händewaschen zu erzielen, ist die richtige Methode entscheidend.

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt folgenden Ablauf beim Händewaschen:

  • Hände unter fließendem Wasser anfeuchten
  • Hände gründlich einseifen
  • Die Seife auf dem Handrücken, den Handgelenken und zwischen den Fingern verreiben
  • Hände unter fließendem Wasser gut abspülen
  • Hände sorgfältig mit einem frischen Einmalhandtuch abtrocknen
  • Es gibt hierzu sehenwerte Videos.

Das Waschwasser sollte lauwarm sein, da zu heißes Wasser die Haut stark austrocknet.

Tipps:

  • Verzichten Sie auf das Tragen von Armbanduhr, Armbändern oder -reifen sowie Ringen
  • Armaturen & Türklinken auf Toiletten mit Papiertüchern bedienen

2.         Schutzmaßnahmen – Händedesinfektion

Eine Händedesinfektion kann bei erhöhtem Infektionsrisiko durchaus sinnvoll sein. Auch wenn unterwegs kein fließendes Wasser zur Verfügung steht, ist die Händedesinfektion eine praktische Alternative.

Wenn sie eine Händedesinfektion als zusätzliche Maßnahme zur Vorbeugung durchführen möchten, können sie Händedesinfektionsmittel in kleinen Flaschen erwerben. Hierbei sollten sie allerdings auf ausreichende Wirksamkeit dieser Mittel achten (viruzid! Siehe weiter unten). Sinnvoll ist es, auf die Herstellerhinweise zu achten und sich ggf. fachlich beraten zu lassen, z. B. in einer Apotheke. Händedesinfektionsmittel, die vom Robert Koch-Institut (RKI) oder vom Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) gelistet sind und das Wirkungsspektrum begrenzt viruzid, begrenzt viruzid PLUS oder viruzid haben, sind sinnvoll:

       

  • Begrenzt viruzide Desinfektionsmittel inaktivieren neben Bakterien alle behüllten Viren. Behüllte Viren sind z.B. Corona- und Influenzaviren
  • Begrenzt viruzid PLUS Desinfektionsmittel inaktivieren neben Bakterien, behüllten Viren zusätzlich die unbehüllten Adeno-, Rota- und Noroviren (Magen-Darm-Erreger)
  • Viruzide Desinfektionsmittel inaktivieren neben Bakterien, behüllte Viren und auch alle unbehüllten Viren.
  • Viele Anwender haben bei der häufigen Verwendung von viruziden Händedesinfektionsmitteln eher Haut- und Atemwegsprobleme als bei der Anwendung von begrenzt viruziden und begrenzt viruzid PLUS-Händedesinfektionsmitteln.
  • Gegen Viren wirksame Desinfektionsmittel sind ausschließlich in Apotheken erhältlich (NICHT in Drogerien und Supermärkten)

Wie wird eine Händedesinfektion durchgeführt?

  1. Desinfektionsmittel in ausreichender Menge (mind. 3 ml je nach Handgröße) in die hohle trockene Hand geben.
  2. Desinfektionsmittel über sämtliche Bereiche der trockenen Hände einreiben
    1. Innen- und Außenflächen einschließlich der Handgelenke, Finger-zwischenräume, Fingerkuppen, Nägel, Nagelfalze und Daumen
    2. für die Dauer der Einwirkzeit feucht halten, ggf. Desinfektionsmittel nachnehmen
  3. Das Händedesinfektionsmittel bis zur vollständigen Abtrocknung in die Hände einmassieren. Dies dauert im Allgemeinen etwa 30 Sek.
    (Singen Sie zwei Mal Happy Birthday).

Sind Händedesinfektionsmittel hautschädigend?

Händedesinfektionsmittel bestehen überwiegend aus Alkohol. Dazu kommen rückfettende Sub-stanzen und ggf. Duftstoffe. Durch die Händedesinfektion erleidet die Haut nur einen geringen Fettverlust und keine pH-Wert-Veränderung. Der Säureschutzmantel bleibt intakt.

Hautschädigungen durch Händedesinfektionsmittel sind äußerst selten. Allergien gegen Alkohol sind bisher nicht bekannt. Unverträglichkeiten basieren meistens gegenüber Duftstoffen oder anderen Inhaltsstoffen oder durch eine falsche Anwendungstechnik.

Die mit Desinfektionsmittel benetzten Hände müssen so lange gerieben werden, bis das Desinfektionsmittel vollständig einmassiert wurde (Hände sind „trocken“). Nur dann können die rückfettenden Pflegesubstanzen optimal zur Wirkung kommen.

Zu häufiges Händewaschen hingegen kann eine Entfettung der Haut durch warmes Wasser und Seifen, eine Verschiebung des pH-Werts und damit einen Verlust des Säureschutzmantels nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall können sich dadurch Hauterkrankungen bilden.

Wann und wie oft sollte Händehygiene durchgeführt werden?

  • vor dem Essen
  • nach dem Toilettenbesuch
  • nach dem Niesen, Schnäuzen oder Husten
  • nach dem Kontakt mit Abfällen
  • jedes Mal beim Ankommen zuhause, im Büro, im Hotelzimmer o. ä.
  • nach Kontakt mit schmutzigen, kontaminierten Materialien (z. B. öffentliche Verkehrsmit-tel, Treppengeländer, Haltegriffe, Gartenarbeit)
  • nach dem Umgang mit Tieren
  • nach dem Besuch bei Kranken oder Kontakt mit Gegenständen von Kranken

3.         Schutzmaßnahmen – Mund-Nasen-Schutz (MNS)
            und Partikelfiltrierende Halbmaske (FFP)

Das Tragen eines Mundschutzes kann die individuellen Schutzmaßnahmen (z.B. intensive Händehygiene, eigene Hände aus dem Gesicht halten)  ergänzen. Inzwischen haben sich MNS im Alltag bewährt Eine Infektion mit dem 2019-nCoV  kann nicht zu 100% verhindert werden. Der Sinn der Masken liegt in der Vermeidung  der Weitergabe der Viren bei Erkrankten auf Gesunde, weniger der Abschirmung nicht Erkrankter. Eine Gesundheitsgefahr geht von MNS nicht aus. Der Gasaustausch wird nicht behindert, eine geringe Erhöhung des Atemwiderstandes hat bei Asthmapatienten sogar einen Nutzen.

  • Bei selbstgenähten Masken, einlagigen Papiermasken und Masken ohne Normen-Kennzeichnung ist die Schutzwirkung ungewiss. Verzichten sie auf diese Materialien!
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) (synonym Operationsmasken, OP-Masken) gemäß EN 14683 schützen den Träger vor kleinen Speichel-/Schleimtröpfchen und vor z. B. größeren Tröpfchen im Auswurf (z. B. Husten) anderer Personen. Zudem verhindert der MNS das Berühren von Mund-, Nasen- und ggf. Augenschleimhäuten mit kontaminierten Händen. MNS gemäß EN 14683 sind in Apotheken erhältlich. Ein MNS schützt nicht vor dem Einatmen kleinster (mit Viren belastete) Aerosole.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt beispielsweise das Tragen von MNS bei der medizinischen Erstversorgung von Coronavirus-Verdachtsfällen.

  • Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP) haben bei korrekter Anwendung eine noch höhere Schutzwirkung als der MNS. Sie schützen vor dem Einatmen von Aerosolen (kleinster Tröpfchen). Je nach Rückhaltevermögen des Partikelfilters wird nach den Geräteklassen FFP1, FFP2 und FFP3 unterschieden. FFP3-Masken haben die höchste Schutzwirkung. Ausreichend sind FFP2-Masken.

Die FFP-Masken sollten nach der europäischen Norm DIN EN 149 geprüft sein.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt beispielsweise das Tragen von FFP2-Masken bei der medizinischen Versorgung von wahrscheinlichen Coronavirus-Fällen bzw. bei bereits bestätigten Fällen einer Infektion. Das medizinische Personal hält sich dann allerdings auch in geschlossenen Räumen mit dementsprechend hoher Viruspartikelanzahl in Raumluft auf, sodass die höhere Schutzwirkung durch FFP2-Masken erforderlich ist.

Das Tragen einer FFP-Maske über längere Zeit ist körperlich anstrengend. Das Atmen ist auch für gesunde Menschen sehr beschwerlich. Wärme staut sich unter der Maske. Das Tragen von FFP2-Masken ist anstrengender als das Tragen von FFP1-Masken.

Anwendung von MNS und FFP-Maske

  • MNS und FFP-Masken trocken, vor Verschmutzung geschützt lagern
    und transportieren
  • MNS und FFP-Masken sind Einmalartikel. Nach der Benutzung entsorgen
  • Vor dem Anziehen Hände, wenn möglich, waschen oder desinfizieren
  • Innenseite von MNS und FFP-Masken nicht mit Händen berühren
  • Vor dem Anziehen von MNS und FFP-Maske den Nasenbügel vorsichtig vorknicken
  • MNS und FFP-Masken müssen eng am Gesicht anliegen. Nasenbügel vorsichtig anpassen. Sitz der Haltegummis oder Schlaufen anpassen.
  • Wenn MNS und FFP-Masen durchfeuchtet sind, müssen sie entsorgt werden.
  • Beim Abnehmen von MNS und FFP-Maske die äußere Oberfläche der Masken nicht mit Mund, Nase, Schleimhäuten oder ungeschützten Händen berühren.
  • Bei Umgang mit Erkrankten sind Schutzkittel und -brillen sinnvoll.

Quellen:

  • Robert Koch-Institut: Neuartiges Coronavirus (2019-nCoV), https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html (heruntergeladen am 27.01.2020)
  • Robert Koch-Institut: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2003
  • Auswärtige Amt, China: Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/chinasicherheit/200466#content_1 (heruntergeladen am 27.01.2020)
  • Auswärtiges Amt – Gesundheitsdienst: Neuartiges Coronavirus. Informationen für Beschäftigte und Reisende. Stand 27.01.2020 (heruntergeladen am 27.01.2020)
  • Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Partikelfiltrierender Atemschutz (FFP). Stand 05.01.2016 (heruntergeladen am 27.01.2020)
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Reisemedizin (Quelle CRM, Centrum für Reisemedizin)

Deutschland
Corona-(Pflicht)Tests und Quarantäne

Eine Übersicht von Risikogebieten veröffentlicht fortlaufend das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite.


Reisen in der EU
Akuell gibt es keine Beschränkungen.


Reisen außerhalb der EU
Aktuell keine Beschränkungne

Allgemeiner Hinweis
Bereits in wenigen Wochen wird der Start der Influenza-Saison auf der Nordhalbkugel erwartet. Es wäre viel gewonnen, wenn zukünftig möglichst viele Menschen gegen Influenza geimpft wären, auch um Doppelinfektionen und unnötige COVID-19-Verdachtsfälle zu vermeiden. Durch das tragen von MSN wurden Tröpfcheninfektionen reduziert und dadurch auch das Ausbreiten der Virusgrippe. Das hatte zur Folge, dass auch die generelle Immunität in der Bevölkerung gegen Grippeviren sank. Wir rechnen daher im Frühjahr 2022 mit einer starken Grippewelle.Weiterhin sind gerade für Ältere und chronisch Kranke die Impfungen gegen Pneumokokken und Pertussis wichtig.
 

Ein Haus kann man nicht mit einem Ziegel bauen. Ähnlich verhält es sich mit der Grippeimpfung. Mit der Anzahl der durchgemachten Impfungen baut sich im Immunsystem im Laufe der Jahre ein Rundumschutz auf. Das Immunsystem erinnert sich auch noch nach Jahren. Die Viren ändern zwar ihre Kennung. Nach einiger Zeit wiederholt sich aber das Muster und die Impfung vor Jahren hilft dann noch. Impfstoff wird zur Zeit ausgeliefert.

Für Kinder bis zum 5. Lebensjahr wurde früher eine Impfung mittels Nasenspray angeraten. Diese Empfehlung wurde verlassen. Bei Angst hilft ein Schmerzpflaster.

Auch außerhalb der Impfsaison wird die Grippeimpfung für Fern- besonders Flugreisen empfohlen.

Pneumokokken

Eine Pneumokokkenimpfung wird aktuell besonders chronisch Lungenkranken z.B.: COPD zusätzlich zur Grippe Imfung angeraten.  Es gibt allerdings Lieferengpässe.

Zecken

Unverändert impfen wir ganzjährig gegen Zecken. Diese übertragen zwei Krankheiten, die Borreliose und eine Hirnhautentzündung (FSME). Die Borreliose kann, rechtzeitig erkannt, medikamentös behandelt werden. Gegen FSME gibt es nur die vorbeugende Impfung. Der Impfstoff ist sehr gut verträglich, auch für Kinder. Überprüfen sie Ihren Impfausweis. Nach drei durchgeführten Impfungen hält der Schutz bei unter 50 jährigen bis fünf, bei über 50 jährigen für drei Jahre.
Alle durch die „StIKo“ (Ständige ImpfKommision) empfohlenen Impfleistungen sind von Zuzahlungen  befreit. Auch Reiseimpfungen werden von vielen Krankenkassen bezahlt. Fragen Sie Ihre Krankenkasse. Gerne erarbeiten wir einen Impfvorschlag für Sie, wenn Sie uns Ihren Impfausweis vorlegen.

Für Südschweden wird wegen gehäufter Erkrankungen die Zeckenimfung angeraten. (Quelle CRM)

Masern

Durch ungeimpfte Personen ist zu eine gefährlichen Ausbreitung von Masern gekommen. Dieser Personenkreis riskiert nicht nur  die Gesundheit der eigenen Kinder, sondern profitiert ungeniert vom Impfschutz der Umgebung. Vom Gesumndheitsministerium wird die Masernimpfung auch für Erwachsene angeraten. Es wird jedoch nicht gesagt, dass die Krankenkassen diese Impfung nicht in jedem Fall bezahlen. Nach dem neuen Gesundheitspräventionsgesetz können ungeimpfte Kinder vom Besuch von Gemeinschafteinrichtungen ausgeschlossen werden.

Seit Januar zahlen die gesetzlichen Krankenkassen auch Impfungen bei beruflich bedingten Auslandsaufenthalten, sowie bei beruflich veranlassten Impfungen, z.B. im Gesundheitswesen. Informieren Sie sich in unserer Praxis. Ungeimpfte dürfen soziale Gemeinschaften nicht mehr besuchen.

Reisemedizinische Informationsquellen:

www.auswaertiges-amt.de, www.rki.de, www.stiko.de, www.who.int

Information für Laien: www.fit-for-travel.de,  www.crm.de,  www.reisemed-experten.de, wwwimf-experten.de, wwwcsir.ch, wwwnc.cdc.gov/travel/

 

Rauchfrei

Einen neuen Kurs Rauchfrei nach Zertifikat IRT Bayern wird es auch wieder geben. Der Kurs ist gelistet bei der BZgA Bitte wenden Sie sich auch hier für nähere Informationen an die Praxis. Mittlerweile zahlen auch die RVO Kassen Kurse zur Raucherentwöhnung koplett bei Patienten mit COPD (Chronisch obstruktive Bronchitis), die in sogenannte DMP Qualitätsprogramme eingeschrieben sind.